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AGB
1 | Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbemittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt
der Verlag nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu unseren AGB gelten im unternehmerischen Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einem Printmedium oder einheitlich in Print und Online Medien zum Zweck der Verbreitung.
2 | Vertragsschluss
Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch, schriftlich, per Email oder Telefax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen.
Änderungen der Vertragsdaten (z.B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt.
3 | Ablehnung von Aufträgen
Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird. Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4 | Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Aufträgen im Sinne dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
5 | Ausschluss von Mitbewerbern
Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Anzeigen kann er nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.
6 | Gestaltung der Anzeige,Änderung gelieferter Anzeigen, Abweichung von Vereinbarungen
Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Gestalten und das Texten von Anzeigen ist eine separate Leistung und ist im Buchungspreis für eine Anzeige nicht inkludiert. Der Kunde ist verpflichtet, eine druckfähige Anzeige im gebuchten Format bis zum Anzeigenschluss dem Verlag zur Verfügung zu stellen. Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen nach Insertionsrubriken sind den Preisangaben der betreffenden Zeitschriften zu entnehmen. Seitenanteilige Formate können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden.
Wird der Verlag um Anzeigen zu erstellen, zu beraten oder in sonstiger Weise für den Auftraggeber tätig, so gilt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Agenturvergütungssatz (Bitte fordern Sie diesen bei Interesse an). Durch Ablehnung der präsentierten Arbeit entfällt nicht die Pflicht zur Anzeigenschaltung. Vielmehr hat der Kunde in diesem Fall selbst anderweitig für eine Alternative zu sorgen. Die bis dahin für den Verlag angefallene Arbeitszeit ist trotzdem zu vergüten. Liefert der Kunde keine Alternativanzeige binnen der geregelten Nachfrist, kann der Verlag die Anzeige nicht veröffentlichen, so dass der Kunde dem Verlag für den entgangenen Gewinn zudem schadensersatzverpflichtet ist. Gleiches gilt für die Änderung an vom Auftraggeber bereitgestellten Anzeigen oder für Änderungen von ursprünglich vereinbarten Ausführungen (z.B. Sonderthemen, Extras) sinngemäß.
Erstellt der Verlag eine Anzeigenvorlage im Einzelfall kostenlos, so geht diese nicht in den Besitz des Kunden über. Die Anzeigenvorlage und deren Inhalte sind und bleiben Eigentum des Verlages und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Verlages anderweitig verwendet werden. Sie müssen so dann mit der Quelle „Swoboda-Leitner Verlag“ gekennzeichnet sein.
8 | Realisierungszeit
Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächst erreichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
9 | Druckunterlagen und Werbemittel.
Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch über mittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder handgeschriebenen zusätzlichen Anweisungen. Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anlieferung von unvollständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von Druckdaten, die von den vom Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen, übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Anzeigen, die Sonder oder RGB Farben enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farbandruck/Proof haftet der Verlag nicht für Farbabweichungen im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10 | Änderungen an Druckunterlagen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine überdurchschnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom
Auftraggeber vor Zuleitung an den Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermitteltenKorrekturabzug nicht innerhalb der ihm vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.
11 | Aufbewahrung von Druckunterlagen
Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.
12 | Veröffentlichung in Online-Medien
Für Anzeigen in Print Medien, die auch in Online Medien veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeige wird im Online Medium in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy Servern oder im lokalen Cache.
13 | Belegexemplare
Der Verlag liefert nach der Veröffentlichung mit der Rechnung auf Wusch ein Anzeigenbeleg.
14 | Rechnungen
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber innerhalb von sieben Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
15 | Nachlässe
Die im Anzeigentarif bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinungstermin der ersten Anzeige im laufenden Kalenderjahr und endet nach exakt einem Jahr. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den höheren Mengen/Malrabatt, der für innerhalb Jahresfrist zusätzlich veröffentlichte Anzeigen gilt, wenn er bei Fristbeginn einen nachlassberechtigten Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf einen rückwirkenden Mengen/Malrabatt erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Maßgebend ist das Insertionsjahr. Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, aus Gründen, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt, so hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.
16 | Stornierung
Anzeigenbuchungen sind mit Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen der Anzeige zwei (2) Wochen bis Anzeigenschluss fallen bei Stornierung 10 % des Anzeigenpreises als Stornokosten an. Bei Stornierungen sieben (7) Tage vor Anzeigenschluss fallen 20% des Anzeigenpreises als Stornogebühren an. Nach Anzeigenschluss fallen 75 % des Anzeigenpreises als Stornogebühren an. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen.
17 | Zugelieferte Inhalte
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen.
18 | Zulieferung von Beilagen
Da Beilagen maschinell in die Print Publikation eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die
Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.
19 | Haftung für Mängel
Der Verlag haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von abgedruckten QR-Codes ist vorbehaltlich einer Haftung des Verlags nach Ziffer 20 generell ausgeschlossen.
20 | Urheberrecht, geistiges Eigentum
Die Seiteninhalte unter www.traumjob.bayern und den dazugehörigen Unterseiten und allen andern Webseiten des Swoboda-Leitner Verlages inkl. Layout und Software sind rechtlich zugunsten des Swoboda-Leitner Verlag GBR oder weiteren Dritten geschützt. Der Swoboda-Leitner Verlag behält sich alle zu aeinen Gunsten bestehenden (Schutz-) Rechte vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Swoboda-Leitner Verlages darf kein Inhalt oder Element (z.B. Text, Textanteil oder Bild) verbreitet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise verwendet werden.
21 | Haftung
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.